Polizeirevier Nauen, Schützenstraße 13, 14641 Nauen

Beginn: 10.05.2023 10:00
Ende: 10.05.2023 13:00

Die Polizeiinspektion Havelland bietet im Polizeirevier Nauen Termine zur kostenlosen Fahrradcodierung an.

Nach vorheriger Anmeldung vorzugsweise per Mail an 

codierung.pihvl@polizei.brandenburg.de

oder telefonisch über 03321 400-1088 (nur wenn keine E-Mail vorhanden) kann ihr Fahrrad durch Mitarbeiter des Sachgebiets Prävention der Polizeiinspektion Havelland codiert werden. Damit ermöglichen Sie eine eindeutige Zuordnung des Fahrrades zu Ihnen als Eigentümer. Dies macht das Fahrrad einerseits für Diebe eher unattraktiv. Andererseits können dennoch gestohlene und später aufgefundene Fahrräder so einem Eigentümer zugeordnet und zurückgegeben werden.

TIPP: Es können nicht nur Fahrräder codiert werden. So ist beispielsweise auch eine Codierung von Fahrradanhängern möglich.

Folgende weitere Termin zur Fahrradcodierung werden angeboten:

Freitag              16.06.2023       10.00 Uhr – ca. 13.00 Uhr

Mittwoch          26.07.2023       10.00 Uhr – ca. 13.00 Uhr

Dienstag           29.08.2023       10.00 Uhr – ca. 13.00 Uhr

Mittwoch          20.09.2023       10.00 Uhr – ca. 13.00 Uhr

Mittwoch          25.10.2023       10.00 Uhr – ca. 13.00 Uhr

Bei Ihrer Anmeldung geben Sie bitte

– Ihren Wunschort und Ihr Wunschdatum

– Ihre vollständigen Kontaktdaten inkl. Telefonnummer

– die Anzahl der zu codierenden Fahrräder

Nach Eingang Ihrer Anmeldung erfolgt eine Terminvergabe und -mitteilung (Tag und Uhrzeit) per Mail. Sollte nach Terminzuweisung ein vergebener Termin nicht wahrgenommen werden können, so bitten wir um rechtzeitige Abmeldung unter Telefonnummer 03321-400-1088.

Hinweis:

Bringen sie zum Codiertermin in jedem Fall ihren Personalausweis oder ein anderes Personaldokument mit! Wir können ihr Gerät nur codieren, wenn Sie uns in geeigneter Form ihr Eigentum nachweisen können. Dies kann z.B. durch eine Rechnung oder ein zum Fahrrad ausgestellter Fahrradpass sein. In jedem Fall sollte die Rahmennummer klar aus dem Dokument hervorgehen. Minderjährige können ihre Fahrräder ausschließlich im Beisein der Eltern, oder mit deren schriftlichen Einverständniserklärung codieren lassen! Ohne diese genannten Voraussetzungen kann keine Codierung erfolgen!