Die Bundespolizei nahm am Mittwochnachmittag zwei Minderjährige in Gewahrsam, die auf einem Puffer eines Zuges fuhren.
Laut Zeugenaussagen sollen die 13 und 15 Jahre alten Jungen in Dallgow-Döberitz den Zug von außen bestiegen haben, um dann auf der weiteren Strecke Richtung Wustermark auf dem Puffer des Regionalzuges RE 4 mitgefahren sein. Der Lokführer legte in Buschow gegen 16:40 Uhr einen außerplanmäßigen Halt ein, wo die Minderjährigen zunächst flüchteten. Alarmierte Polizeikräfte der Polizei Brandenburg stellten sie jedoch in unmittelbarer Nähe zum Bahnhof.
Die Bundespolizei leitete gegen den 15-Jährigen Ermittlungen wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr ein und belehrten beide Jungs zum richtigen Verhalten auf Bahnanlagen. Anschließend konnten die Beamten die beiden Jungen unverletzt an ihre Erziehungsberechtigten übergeben.
Durch den außerplanmäßigen Halt des Zuges kam es zu Verspätungen im Bahnverkehr.
Sicherheitshinweis der Bundespolizei:
Bahnanlagen sind kein Spielplatz! Die Bundespolizei warnt vor den Gefahren, die beim Aufenthalt im Gleisbereich, durch den Bahnbetrieb oder einer unzulässigen Mitfahrt auf Schienenfahrzeugen entstehen können. Auf Bahnanlagen gefährden Kinder und Jugendliche immer wieder sich und andere vor allem durch leichtsinniges Verhalten, Abenteuerlust oder falsch verstandene Mutproben.